Allgemeiner Charterzustand

Das Unternehmen Euronautic d.o.o. (nachfolgend: EN) ist in der Erbringung von Dienstleistungen des aktiven nautischen Urlaubs spezialisiert, und auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährleistet es seinen Kunden Dienstleistungen der mehrtägigen Unterkunft an Bord von Schiffen mit gewerblichem Zweck für den Urlaub und Erholung.

EN garantiert, dass alle seine Yachten technisch in Ordnung sind, professionell gepflegt, geeignet für die Navigation sind und eine Navigationslizenz oder Bescheinigung der Seetüchtigkeit haben.

Die Person, die die Buchung bestätigt und die Vorauszahlung getätigt hat (im Folgenden: der Kunde) gründet ein Rechtsverhältnis mit EN und bestätigt damit die Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alles, was in diesen Bedingungen enthalten ist, stellt eine gesetzliche Verpflichtung dar - sowohl für den Kunden, als auch für EN. Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für die Beilegung von eventuellen Streitigkeiten zwischen dem Kunden und EN.

Bei der Buchung muss der Kunde wahrheitsgemäße Angaben, die im Buchungsverfahren erforderlich sind, zur Verfügung stellen.

PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Preise für Unterkunftsleistungen auf Schiffen sind in Euro (€) veröffentlicht. Mehrwertsteuer in der von den derzeit
gültigen Vorschriften vorgeschriebenen Höhe. EN behält sich das Recht vor, die Preisliste ohne Vorankündigung zu ändern und diese tritt am Tag der Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Unternehmens (http://www.euronautic.hr) in Kraft.

Die angegebenen Preise beinhalten ein technisch einwandfreies, gereinigtes Schiff mit vollen Treibstofftanks, Nutzung des Schiffes und seiner Ausrüstung, die obligatorische und Kasko-Versicherung, Versicherung nach den Bestimmungen der einzelnen Versicherungen für bestimmte Schiffe und Liegeplatz im Heimathafen.

Die angegebenen Preise für die Unterkunft auf Schiffen decken nicht die Kosten für die Marinas während des Charters, Hafengebühren, Treibstoffkosten und Kosten für andere Notwendigkeiten, Autoparkplatz, und Krankenversicherung für die Crew. Die Unterkunftspreise beinhalten auch nicht das „Reiseversicherungspaket": Unfallversicherung und Versicherung im Falle einer Krankheit während der Reise, Versicherung gegen Beschädigung oder Verlust von Gepäck oder die freiwillige Krankenversicherung.

Um die Buchung zu bestätigen und auf die Preise in der aktuellen Preisliste berechtigt zu sein, zahlt der Kunde eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des gesamten Charterpreises. Der Restbetrag bis zum vollständigen Wert des Charters wird spätestens 4 Wochen vor der Übernahme des Schiffes bezahlt, womit dem Kunden die Möglichkeit geboten wird Mitglieder der Besatzung vorzubereiten, Reise- und Krankenversicherung zu zahlen, einen geeigneten Skipper zu finden usw.

Der Kunde kann das gebuchte Schiff nur unter der Bedingung übernehmen, dass alle notwendigen Zahlungen in Übereinstimmung mit den Buchungsprozess ordnungsgemäß erfolgt sind, was durch die seitens EN ausgestellte Rechnung nachgewiesen wird, und vorausgesetzt, dass er alle anderen Bedingungen und Auflagen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllt hat.

KÜNDIGUNG DER CHARTERBUCHUNG

Falls der Kunde die bestätigte Buchung des Schiffes zu stornieren wünscht, muss dies schriftlich (per E-Mail, Fax oder Einschreiben) an die EN Adressen, die auf der offiziellen Website der Firma aufgeführt sind, erfolgen.

Das Datum, an dem EN eine schriftliche Stornierung erhält ist die Basis für die Berechnung der Stornokosten, und zwar wie folgt:

  • für eine Stornierung bis zu sechs Monate vor dem Charterbeginn verrechnet EN 30% des Gesamtpreises. Der verbleibende Betrag wird dem Kunden auf seine Kosten zurückerstattet.
  • für eine Stornierung von sechs bis zu einem Monat vor dem Charterbeginn verrechnet EN 50% des Gesamtpreises. Der verbleibende Betrag wird dem Kunden auf seine Kosten zurückerstattet.
  • für eine Stornierung innerhalb eines Monats vor dem Charterbeginn verrechnet EN 100% des Gesamtpreises unter der Erwägung, dass in diesem Fall nicht gilt, dass der Kunde auf die Nutzung der Leistung verzichtet hat und behält sich daher das Recht vor, eine andere Person auf die Verwendung des Service zu verweisen.
  • für eine Stornierung nach der Übernahme des Schiffes, behält EN 100% des Gesamtpreises und belastet den Kunden mit allen Kosten, die aus der Kündigung entstehen können.

Falls der Kunde das gemietete Schiff storniert und bei der Stornierung der Buchung ausschließlich alleine einen neuen Nutzer dieser Buchung findet, der bereit ist seine Rechte und Pflichten zu übernehmen, wird EN ihm nur die Differenz zwischen dem zuerst vereinbarten und dem realen Preis, der mit dem neuen Kunden vereinbart ist, verrechnen. In diesem Fall der Client hat die Pflicht auf eine EN schriftliche Erklärung das er keine Reiseversicherung benutzt hat für die Zahlungsrückerstattung.

EN übernimmt keine Verantwortung im Falle von Änderungen und Nichtdurchführung von bezahlten Dienstleistungen oder einem Teil der Leistungen aufgrund höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Streiks, Terrorismus, außergewöhnliche Hygienebedingungen, Naturkatastrophen, Interventionen der zuständigen Behörden etc.).

SCHIFFSÜBERNAHME (CHECK-IN)

EN verpflichtet sich dem Kunden ein technisch einwandfreies und komplett ausgestattetes Schiff mit vollem Kraftstofftank, sauber und ordentlich, bereit für die Navigation, zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde hat die bedingungslose Verpflichtung bei EN einen Kautionsbetrag als Garantie, dass alle eventuellen Verluste oder Schäden, die während der Verwendung des Schiffes entstehen können, zurückerstattet werden, zu hinterlegen, auch wenn sie nicht von der Versicherung abgedeckt werden. Die Kaution wird in Bar oder durch das POS - Terminal mit einer automatischen Vorautorisierung durchgeführt.

Falls der Kunde aus irgendeinem Grund nicht will oder nicht in der Lage ist die verbindliche Kaution zu hinterlegen, behält EN das Recht vor den Vertrag zu Lasten des Kunden zu kündigen und den bereits eingezahlten Charterbetrag zu behalten.

Die Kaution wird dem Kunden in vollem Umfang zurückerstattet, nachdem ein EN Vertreter feststellt, dass das Schiff zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort, ordentlich und unbeschädigt zurückgegeben wurde, mit vollen Kraftstofftanks, und sofern keine Ansprüche Dritter gegen den Kunden im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Schiffes gestellt werden.

Bei grober Fahrlässigkeit oder Beschädigung des Schiffes und / oder seiner Ausrüstung, sowie im Falle von Verlust von Schiffsteilen, deckt der Kunde alle Kosten. EN wird die Kaution entsprechend den Kosten für die Reparatur und / oder den Anschaffungskosten der Geräte oder Ersatzteile des Schiffes behalten. Falls aufgrund der Schäden und / oder Verlust von Schiff / Ausrüstung die weitere Vercharterung nicht möglich ist, wird EN den Betrag der Kaution, entsprechend dem entgangenen Gewinn, behalten.

Die Kaution ist auch in den Fällen obligatorisch, wenn das Schiff mit einem von EN beauftragten Skipper gechartert wird.

Wenn der Kunde das Schiff ohne Vorankündigung auch nach Ablauf von 48 Stunden ab vereinbartem Übernahmetermin nicht übernimmt, ist EN berechtigt den Chartervertrag ausschließlich zu Lasten des Kunden zu kündigen und der Kunde ist nicht berechtigt Geldforderungen wegen Vertragskündigung zu stellen.

Wenn aus irgendwelchen Gründen, die nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, EN nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort die Übergabe des vom Kunden gebuchten Schiffes leisten kann, hat EN eine Frist von 24 Stunden, um den Kunden mit einem anderen Schiff mit ähnlichen Eigenschaften zu versorgen. Falls EN dies nicht schafft, ist der Kunde berechtigt den Vertrag zu kündigen und die volle Erstattung der geleisteten Zahlungen zu fordern. Entscheidet sich der Kunde für ein Ersatzschiff auch außerhalb der vereinbarten Frist (24 Stunden), hat er Anspruch auf Erstattung eines Betrages in Höhe des Wertes der täglichen Nutzung des Schiffes für die Tage, in denen er nicht das Schiff nutzen konnte (Vertragsstrafe). Die Verantwortung von EN für den Betrag der höher ist als der vereinbarte Preis des Schiffes, wird ausgeschlossen, und der Kunde verzichtet auf das Recht auf Entschädigung für Schäden, die durch die Unfähigkeit der Lieferung des vertraglich vereinbarten Schiffes am vereinbarten Ort und Zeit verursacht werden.

Bei der Übernahme des Schiffes (Check-in), ist der Kunde verpflichtet sorgfältig den Zustand des Schiffes und seiner Ausstattung zu prüfen und zu testen, sowie zu überprüfen, ob der Ist-Zustand der Geräte und Ausstattung der bestehenden Übergabeliste entspricht. Alle eventuellen Beschwerden werden schriftlich vor dem Beginn der Reise gemacht.

Eventuelle versteckte Mängel und Unzulänglichkeiten des Schiffes und / oder Ausstattung, die bei der Übergabe des Schiffes nicht erkannt werden konnten, sowie Defekte und Fehlfunktionen, die nach der Übergabe des Schiffes entstehen, und die von EN nicht vorhergesehen werden konnten, berechtigen den Kunden nicht zu einer Preisreduzierung.

Nicht-Übereinstimmung der Ausrüstung und des Inventars mit der Inventarliste, die der Kunde bei der Buchung erhalten hat, berechtigen den Kunden nicht auf Abzüge vom vertraglich Vereinbarten und stellen keine Grundlage für Schadensersatz dar - vorausgesetzt, dass die Sicherheit der Schifffahrt nicht gefährdet wird.

Das Schiff wird dem Kunden mit allen gültigen Dokumenten für die Vermietung (Genehmigung, Crew-Liste, ...) sowie allen anderen Anhängen aus dem Ordner des Schiffes (Liste der Hafenbüros, Tankstellen ...) übergeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle empfangenen Dokumente pfleglich zu behandeln und diese unbeschädigt an EN, wenn das Schiff zurückgegeben wird, zu übergeben.

Falls der Kunde die empfangenen Dokumente oder Teile davon während der Charterzeit verliert oder beschädigt, ist er verpflichtet 100,00 Euro als Vertragsstrafe zu zahlen, dieser Betrag wird von der Kaution abgezogen werden.

Defekte, Abweichungen der Instrumente oder andere Probleme mit der Ausstattung und dem Inventar berechtigen den Kunden nicht dazu den Checkin zu verweigern, die Reise zu stoppen und Rückerstattung des eingezahlten Preises und/oder der Anzahlung zu verlangen - vorausgesetzt, dass die ordentliche Navigation durch Anwendung klassischer Methoden gewährleistet ist und wenn die Sicherheit des Schiffs und die Sicherheit der Besatzung eine gute Navigation gewährleistet.

EN kann die Übergabe des Schiffs in den selbstständigen Besitz des Kunden in den folgenden Fällen verweigern:

  • der Charter ist nicht vollständig bezahlt worden
  • der Kunde hat die Kaution oder Versicherung nicht hinterlassen
  • die erforderlichen Unterlagen fehlen oder sind unvollständig (Reisepass/Personalausweis, Navigationslizenz genehmigt vom Ministerium für Meer, Lizenz für VHF/GMDSS)
  • wenn sich während des Check-in Vorgangs oder während der Probefahrt herausstellt, dass der Skipper nicht über die erforderlichen Qualifikationen für diese Aufgabe verfügt

Falls der Kunde den Charter verlängern will, muss er EN kontaktierten, in den vereinbarten Hafen zurückkehren und eine schriftliche Zustimmung von EN für die neue Zeit und den neuen Ort der Rückkehr des Schiffes verlangen. Der vereinbarte Charter gilt als verlängert, wenn der Kunde die schriftliche Zustimmung für die Verlängerung der Leistung von EN erhält.

SCHIFFSRÜCKGABE (CHECK-OUT)

Der Kunde ist verpflichtet das Schiff zur vereinbarten Zeit zurückzubringen, bis spätestens 9.00 Uhr am letzten Tag der vereinbarten Nutzung des Schiffes für die Unterkunft der Passagiere, in den durch den Vertrag festgelegten Hafen, sauber und ordentlich, mit einem vollen Kraftstofftank, bereit für die weitere Navigation, d.h. in dem gleichen Zustand, in dem es übernommen wurde. Der Kunde ist verpflichtet den Abfall aus dem Schiff zu tragen und diesen an der vorgesehenen Stelle in der Marina zu entsorgen.

Wenn aus irgendeinem Grund die weitere Navigation während der Reise unmöglich ist und/oder eine Überschreitung der vereinbarten Rückgabezeit unvermeidlich ist, muss der Kunde EN und den Stützpunktleiter für weitere Anweisungen benachrichtigen. Ungünstige Wetterbedingungen stellen keinen akzeptablen Grund für eine Verzögerung der Rückgabe des Schiffes dar.

Im Falle einer Verzögerung, garantiert der Kunde für jede Stunde Verspätung bis 12 Stunden zusätzlich 2% des Mietpreises zu zahlen. Bei einer Verspätung über 12 Stunden von der vertraglich vereinbarten Stunde der Rückkehr, zahlt der Kunde den täglichen Charterpreis für jeden weiteren angefangenen Kalendertag. Alle Kosten die aus der Verzögerung der Übergabe des Schiffes für EN entstehen werden vom Kunden gedeckt. Abweichungen von dieser Regel sind möglich, aber nur mit vorheriger Abstimmung zwischen dem Kunden und EN.

Im Falle einer Rückgabe des Schiffes in einen Hafen der nicht als Zielhafen festgelegt ist, hat EN das Recht sofort alle entstandenen Kosten der Schiffsüberführung zum vereinbarten Zielhafen und eine Vertragsstrafe in Höhe von 2% vom vereinbarten Preis für jede Stunde der Verspätung, sowie eine Entschädigung für alle Beschädigungen die nicht durch die Versicherungspolice gedeckt sind, und die während des Transfers entstehen zu berechnen und dies in erster Linie von der Kaution abzuziehen. Für den Fall, dass die Kosten und die Strafe die Kaution übersteigen, verpflichtet sich der Kunde zur sofortigen Zahlung der relevanten Differenz.

Wenn das Schiff zurückgegeben wird, wird der allgemeine Zustand des Schiffes und seiner Ausrüstung überprüft; das vorgefundene Inventar und die Ausstattung werden von einem EN-Vertreter mit der Inventarliste verglichen (Check-Out).

Der Kunde ist verpflichtet eventuelle Schäden oder Mängel dem EN Vertreter zu melden. Wenn der Schaden auf dem Unterwasserteil des Rumpfes aufgetreten ist, oder wenn ein Verdacht eines solchen Schadens besteht, muss eine detaillierte Inspektion des Schiffes, entweder durch einen Taucher oder mit Hilfe eines Krans, durchgeführt werden. Die Art und Weise der Kontrolle werden von EN bestimmt und die Kosten werden vom Kunden getragen. Sollte der Kunde versuchen Schäden oder Verluste, die während des Charters aufgetreten sind zu verbergen, ist er verpflichtet eine Geldstrafe in Höhe von 200 €, sowie eine Entschädigung für den Schaden zu zahlen.

Falls das Schiff nicht mit einem vollen Tank zurückgegeben wird, wird EN das Tanken sowie den Tankservice in Höhe von 100Eur - base Biograd / 100Eur - base Pirovac in Rechnung stellen.

Für den Fall, dass das Schiff unsauber und unordentlich zurückgegeben wird, wird EN von der Kaution spezielle Reinigung und Behandlungskosten die durch die Reinigungsdienstleistungen verursacht werden, in Rechnung stellen.

VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

Der Kunde verpflichtet sich und erklärt:

  • spätestens 1 Woche vor dem Beginn des Charters EN dir Crewliste mit den Namen, Adressen, Geburtsdaten und Geburtsorten, Staatsangehörigkeit, Art und Nummer des Ausweises, und Lizenznummer des Skippers zuzustellen.
  • gültige Reisepässe zu haben. Die Kosten eines eventuellen Verlustes oder Diebstahls der Dokumente während des Charters werden von dem Kunden getragen.
  • das bedruckte Material auf dem Schiff zu studieren.
  • das Schiff, sein Inventar und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, und insbesondere, dass er das Schiff unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen nicht steuern und sich in jeder Weise verantwortlich verhalten wird.
  • in den Gewässern der Republik Kroatien zu navigieren. Das Verlassen kroatischer Gewässer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von EN erlaubt.
  • nur in sicheren Wetterbedingungen und bei guter Sicht zu navigieren, und offensichtlich gefährliche Gebiete zu vermeiden.
  • die Navigation dem Wetter und Möglichkeiten der Mannschaft anzupassen, und den Mast, die Segel und die Seile nicht unnötigen Belastungen auszusetzen.
  • Nicht Häfen oder Ankerplätze zu verlassen, falls das Schiff oder eines seiner wichtigen Teile beschädigt und / oder unsicher für die Navigation ist.
  • Den Hafen nicht zu verlassen, wenn die Hafenbehörden die Navigation verboten oder ein Auslaufverbot ausgesprochen haben, oder bei unzureichender Kraftstoffversorgung.
  • Das Schiff nicht für kommerzielle Zwecke (Transport von Gütern oder Personen gegen Vergütung), professionelle Fischerei, Segelschule oder ähnliche Aktivitäten zu verwenden.
  • Das Schiff an Dritte nicht zu vermieten oder zu verleihen.
  • An Bord nicht mehr Person aufzunehmen als das Schiff für registriert ist und nicht zuzulassen, dass Personen, die nicht auf der Crewliste sind, sich auf dem Schiff aufhalten.
  • Nicht an Regatten oder Rennen teilzunehmen, ohne eine vorherige Zustimmung von EN.
  • Nicht ein anderes Schiff zu schleppen und alle möglichen Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um eine Situation, in der das Schiff abgeschleppt werden müsste zu vermeiden.
  • Ist einverstanden, dass der Chartervertrag gekündigt wird, falls festgestellt wird, dass eines der Besatzungsmitglieder eine gültige Vorschrift und / oder Gesetz der Republik Kroatien verletzt hat, und dass EN frei über das Schiff verfügen kann, ohne jegliche Ansprüche auf Entschädigung vom Kunden. Weiterhin wird insbesondere festgestellt, dass EN frei von jeder Art von Verantwortung gegenüber Behörden ist, da der Kunde und die Besatzungsmitglieder die Verantwortung für die begangenen Verstöße und / oder Kapitalverbrechen vor den Behörden tragen.
  • Die Verantwortung zu übernehmen und alle Kosten EN zu kompensieren, für die sich herausstellen würde, dass sie durch Maßnahmen oder Unterlassungen des Kunden und der Besatzungsmitglieder verursacht worden sind, und für die EN materiell und strafrechtlich gegenüber Dritten haftet.
  • Die Verantwortung des Kunden für alle während der Charter begangenen Navigationsverstöße und sonstiger Vorschriften endet nicht mit dem Ende der Charter.
  • Im Falle einer Havarie, eines Unfalls oder eines Schadens den Verlauf der Ereignisse sofort aufzunehmen, EN zu benachrichtigen, einen Unfallbericht an die nächstgelegene Hafenbehörde zu richten und von Hafenmeister, Arzt oder einer anderen zuständigen Behörde Bestätigung darüber zu verlangen. Die Telefonnummern für die Meldung befinden sich in den Schiffsunterlagen.
  • Benachrichtigen unverzüglich im Falle eines Defektes des Schiffes oder seiner durch Verschleiß verursachten Ausrüstung. EN ist verpflichtet, den Mangel innerhalb von 24 Stunden vom Erhalt der Mitteilung zu reparieren. Falls der Defekt innerhalb von 24 Stunden repariert wird, der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Notrufnummern für Defektmeldungen sind in der Dokumentation des Schiffes.
  • Wenn das Schiff im Hafen aufgrund von Reparaturen und Ereignissen, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von EN zurückzuführen sind, bleiben muss, ist der Kunde nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche zu erheben, wenn die Reparatur nicht mehr als ¼ des gesamten Charterzeitraums übersteigt. Andernfalls hat der Kunde Recht auf einer Pro rata - Rückerstattung. Es gibt keine weiteren Erstattungen durch EN auf dieser Basis.
  • Bei Vorliegen begründeter Zweifel daran, dass das Schiff während des Charters am Unterwasserteil beschädigt wurde, muss das Schiff zum nächsten Hafen gebracht werden, um Unterwasser-Inspektion des Schiffes durchzuführen und, falls erforderlich, um das Heben des Schiffes zu organisieren. Die Kosten des Transports des Schiffes, der Unterwasser-Inspektion und des Hebens des Schiffes werden ausschließlich vom Kunden getragen.
  • EN vollständig zu kompensieren für Schäden, die durch seine Nachlässigkeit oder Unterlassung verursacht werden, die nicht von der Versicherung gedeckt sind und für die EN gegenüber Dritten verantwortlich ist.
  • Im Falle des Verschwindens des Schiffes und seiner Ausrüstung, einer Unfähigkeit der Navigation und im Falle der Beschlagnahmung oder Pfändung des Schiffes oder Verbotsmaßnahmen von der Regierung oder von Dritten, muss der Kunde unverzüglich die zuständigen Behörden und EN informieren und eine Kopie von der Polizei verlangen.
  • Die vollständige und ausschließliche Verantwortung im Falle einer Beschlagnahmung des Schiffes durch die zuständigen Behörden, aufgrund unverantwortlicher oder illegaler Handlungen der Besatzung (kommerzielle Fischerei, das Entfernen von Antiquitäten aus dem Meeresboden, etc. ..) während des Charters zu übernehmen.
  • Beim Tanken oder bei der Abfallentsorgung außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze alleine für die Meeresverschmutzung verantwortlich zu sein.
  • Den Ölstand im Motor jeden Tag zu überprüfen. Schäden und Verluste durch einen unzureichenden Ölstand im Motor, wie auch andere Antriebsschäden, die durch die Versicherung nicht abgedeckt sind, werden ausschließlich vom Kunden getragen.
  • Haustiere (Hunde, Katzen, Vögel, etc.) an Bord nur mit einer vorherigen Genehmigung von EN zu bringen. Haustiere sind an Bord nicht erlaubt. Ausnahmen sind mit vorheriger Absprache möglich.

Material- und strafrechtliche Haftung für Handlungen im Widerspruch zu den Verpflichtungen aus diesen Bedingungen werden ausschließlich vom Kunden auch nach dem Zeitraum der Unterkunftsleistungen auf dem Schiff übernommen und getragen.
EN behält sich das Recht vor, alle Eigentums- und nicht- Eigentumsschäden, die durch die Verletzung der oben genannten Verpflichtungen durch den Kunden und seine Passagiere verursacht werden, von der Kaution abzuziehen. Für den Fall, dass die Kaution nicht alle Schäden deckt, haftet der Kunde persönlich für die Differenz zwischen dem tatsächlichen Schaden und der Höhe der gezahlten / verwendeten Kaution.

VERPFLICHTUNGEN DES SKIPPERS

Der Kunde, der auf dem Schiff die Rolle des Skippers übernimmt, muss alle erforderlichen nautischen Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie eine gültige Lizenz und die GMDSS – Funktelefonie - Lizenz besitzen. Wenn der Kunde die erforderlichen Dokumente, Wissen und Fähigkeiten nicht hat, er ist verantwortlich dafür, dass das Schiff ausschließlich durch ein Besatzungsmitglied, welches diese Anforderungen erfüllt, gesteuert wird.
EN kann den Kunden oder die vom Kunden zum Skipper genannte Person dazu auffordern in Gegenwart eines EN-Vertreters seine Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Meer zu demonstrieren. Die Zeit für diesen Test wird im Zeitraum der Nutzung des Schiffes für die Unterkunft aufgenommen.
Falls während der Tests ein EN-Vertreter feststellt, dass der Kunde, beziehungsweise die zum Skipper bestellte Person nicht über die entsprechenden Kenntnisse, Erfahrungen und / oder gültige Lizenzen für die Navigation verfügt, wird EN einen professionellen Skipper der Besatzung dazu schließen, gegen Aufschlag in Übereinstimmung mit der geltenden Preisliste. Wenn der Kunde den bestellten Skipper nicht akzeptiert, hat EN das Recht dem Kunden das Auslaufen zu, den Vertrag auf alleinige Kosten für den Kunden zu kündigen, und den vollen gezahlten Betrag zu behalten. Der Kunde hat kein Recht auf Entschädigung.

Wenn der Kunde im Voraus weiß, dass er die Dienste eines Skippers benötigen wird, sollte er bei der Buchung EN darüber informieren.

Wenn das Schiff mit einem obligatorisch Skipper gemietet wird, dessen Rolle ein professioneller Skipper mit der Besatzung ist, wird davon ausgegangen, dass der Skipper für die sichere Führung und Sicherheit des Schiffes und der Besatzung verantwortlich ist. Der Skipper haftet für alle Schäden, die durch falsche Handhabung entstehen. In diesem Fall obligt die Verantwortung bei Schäden die vom Kunden oder Besatzungsmitglieder verursacht wurden, ausgehlieβlich beim Kunden.
Die Ausnahme in diesem Fall ist die Verantwortung des Kunden für Schäden, die durch direkte Handlungen des Kunden und anderen Besatzungsmitglieder verursacht wurden. Der Auftraggeber trifft Entscheidungen des obligatorisch Skippers, die die Festlegung und Anpassung der Route den Wetterbedingungen angepasst werden.
Die Verpflegung auf dem obligatorisch Skipper muss der Auftraggeber, zumindest für die gesamte Dauer, zur Verfügung stellen. Für Schiffe mit obligatorisch Skipper ist der Abschluss einer Kautionversicherung nicht möglich.

BOOTSVERSICHERUNG

Die Bootsversicherung deckt Schäden ab, die einem Dritten zugefügt werden (Pflichtversicherung). Das Boot verfügt außerdem über eine Kaskoversicherung in Höhe des gemeldeten Bootswertes gegen die in der Versicherungspolice genannten Risiken. Gemäß den Versicherungsbedingungen deckt die Kaskoversicherung Schäden ab, die über den Kautionsbetrag hinausgehen, nicht jedoch vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

EN haftet nicht für den Verlust und/oder die Beschädigung von Besitztümern des Kunden und der Besatzung oder Dritter, die in einem offiziellen EN-Fahrzeug oder im EN-Büro auf dem Boot aufbewahrt werden. Mit der Zahlung der Vorauszahlung und der Annahme der allgemeinen Charterbedingungen verzichtet der Kunde auf jegliche Ansprüche von EN auf Schadensersatz wegen Verlust und/oder Beschädigung von persönlichem und/oder fremdem Eigentum.

Alle Schäden und/oder Verluste müssen EN unverzüglich nach ihrem Auftreten gemeldet werden. Bei schweren Schäden oder wenn mehr als ein Boot betroffen ist, ist der Vorfall der zuständigen Hafenbehörde zu melden und entsprechende Unterlagen anzufordern, die dem Versicherer ausgehändigt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass von der Versicherung abgedeckte Schäden, die EN, den zuständigen Behörden und dem Versicherer nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig gemeldet wurden und für die nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, vom Versicherer nicht anerkannt werden. In diesem Fall ist der Kunde allein für den Schaden verantwortlich.

Bei einer Beschädigung des Bootes ist der Kunde gemäß den Bedingungen der Kaskoversicherung verpflichtet, alle Kosten zu tragen, jedoch nur bis zur Höhe der Kaution. Die Kosten für Schäden am Boot und/oder der Ausrüstung, die durch Fahrlässigkeit und/oder den Verlust eines oder mehrerer Teile der Ausrüstung verursacht werden, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.

Die Segel sind nicht versichert. Der Kunde trägt die Kosten eines eventuellen Schadens. Die Haftung des Kunden ist nur dann ausgeschlossen, wenn Schäden an den Segeln durch normale Abnutzung oder durch Bruch des Mastes verursacht werden.

Motorschäden, die durch unzureichende Ölmenge verursacht werden, sind nicht durch die Versicherung gedeckt und der Kunde trägt alle Kosten, die durch den Motorschaden entstehen.

SCHÄDEN UND MÄNGEL WÄHREND DER NUTZUNG DER UNTERKUNFTSDIENSTLEISTUNGEN

Alle Schäden und Mängel, die am Boot entstehen, während der Kunde dafür verantwortlich ist (während der Inanspruchnahme der Beherbergungsleistungen) und die nicht mit der Amortisation des Bootes zusammenhängen, werden vom Kunden persönlich bezahlt. Vor einer Reparatur oder einem Kauf ist der Kunde verpflichtet, sich unverzüglich mit EN in Verbindung zu setzen und die technische Begründung der Reparatur sowie die Zahlungsweise abzustimmen.

Alle Schäden und Mängel, die am Boot entstehen, während der Kunde dafür verantwortlich ist und die mit der Amortisation des Bootes im Zusammenhang stehen, werden von EN abgedeckt. Vor Durchführung einer Reparatur ist der Kunde verpflichtet, sich mit EN über die technische und finanzielle Vertretbarkeit der Reparatur zu einigen. Der Kunde bezahlt die Rechnung vor Ort und ist verpflichtet, diese aufzubewahren, damit EN die Zahlung beim Check-out vollständig zurückerstatten kann.

Der Kunde hat EN über etwaige Brüche und Schäden, unabhängig von der Ursache, unverzüglich nach deren Auftreten zu informieren. EN wird den Kunden über die Art und Weise der Durchführung der erforderlichen Arbeiten und/oder des Austauschs der Ausrüstung informieren. Nicht autorisierte Reparaturen und Geräteaustausch werden vollständig vom Kunden bezahlt.

SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ( Datenschutz-Grundverordnung) wendet die EN die Grundsätze der oben genannten Verordnung (im Folgenden: Verordnung) vollständig an.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen; Eine identifizierbare Person kann direkt oder indirekt identifiziert werden, insbesondere durch Bezugnahme auf eine Identifikationsnummer oder auf einen oder mehrere Faktoren, die für ihre physische, physiologische, geistige, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität spezifisch sind.

EN erhebt, nutzt, übermittelt und verarbeitet im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten seiner Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und anderer direkt oder indirekt identifizierbarer Personen (im Folgenden: betroffene Personen).

Je nach Art der gemeinsamen Geschäftsbeziehung oder sonstiger Art der Zugehörigkeit kann die EN über unterschiedliche personenbezogene Daten der betroffenen Personen verfügen. Dazu gehören Identifikations- und Kontaktinformationen, Finanzdaten, Transaktionsdaten, Daten zu vertraglich vereinbarten Dienstleistungen und Produkten, Konten, an die EN gerichtete Korrespondenz sowie dokumentierte Daten (z. B. Kopien von Personalausweisen, Reisepässen, Berufsqualifikationen, Kreditkarten usw.). sowie öffentlich verfügbare Daten.

Die EN verarbeitet personenbezogene Daten und darf diese nur für den Zweck verwenden, für den sie erhoben wurden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn und soweit mindestens einer der folgenden Grundsätze zutrifft:

• Die Datenverarbeitung ist zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich, denen EN unterliegt.

• Die Datenverarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung bestimmter Maßnahmen auf Wunsch der betroffenen Person vor Abschluss eines Vertrags im Tätigkeitsbereich des EN erforderlich.

• Die Datenverarbeitung ist für die berechtigten Geschäftsinteressen des EN oder eines Dritten erforderlich, es sei denn, diese Interessen werden durch größere Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen übertroffen, die den Schutz ihrer Daten verlangen.

• Die betroffene Person hat der Datenverarbeitung ausdrücklich zugestimmt.

Das EN verpflichtet sich, personenbezogene Daten rechtmäßig, fair und transparent für die betroffene Person zu verarbeiten, sie für eindeutige, eindeutige und legitime Zwecke zu erheben und sie nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterzuverarbeiten. Eine Weiterverarbeitung der Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder statistische Zwecke erfolgt nicht.

Die von der EN rechtmäßig verarbeiteten Daten werden von der betroffenen Person während der Aufnahme und Durchführung der Geschäftsbeziehung, bei Gesprächen mit der betroffenen Person im Büro der Agentur, bei der Nutzung der EN-Website, aus elektronischen Nachrichten, Briefen und anderem erhoben Unterlagen, beim Abschluss von Arbeitsverträgen mit EN-Mitarbeitern und bei der Ausübung sonstiger Tätigkeiten, für die der EN berechtigt ist.

In Fällen, in denen personenbezogene Daten nicht direkt von den betroffenen Personen eingehen, verpflichtet sich die EN, der betroffenen Person zusätzliche Informationen über die Kategorien der betreffenden personenbezogenen Daten, die Quelle der personenbezogenen Daten und die Frage, ob diese aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen, zur Verfügung zu stellen.

Die oben genannten Informationen werden der betroffenen Person innerhalb einer angemessenen Frist, abhängig von den Umständen des Einzelfalls, mitgeteilt.

In bestimmten Fällen kann die EN die Einwilligung der betroffenen Person zur Verarbeitung ihrer Daten für bestimmte Zwecke einholen. Wenn die Daten der betroffenen Person auf der Grundlage ihrer Einwilligung verarbeitet werden, hat die betroffene Person das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung vor dem Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf muss ebenso einfach sein wie die Erteilung der Einwilligung.

Zu den Grundrechten der Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, gehören:

Das Recht auf Auskunft über die Erhebung und etwaige weitere Verarbeitung personenbezogener Daten;

Das Recht, die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu widerrufen und die Beendigung der Verarbeitung personenbezogener Daten zu verlangen;

Das Recht, die in den Datensammlungen enthaltenen personenbezogenen Daten einzusehen;

Das Recht auf Berichtigung, Änderung oder Löschung der in den Datensammlungen enthaltenen personenbezogenen Daten, wenn diese Daten unrichtig oder unvollständig sind;

Das Recht, der Verarbeitung von Daten zu Marketingzwecken zu widersprechen;

Das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Widerspruch einzulegen;

Das Recht, der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu widersprechen. In diesem Fall kann die EN die Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, sie weist überzeugende berechtigte Gründe für die Verarbeitung nach, die in der Einführungsverordnung oder den günstigen Rechtsvorschriften der Republik Kroatien vorgeschrieben sind die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen überschreiten; oder wenn die weitere Verarbeitung der Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Die betroffene Person behält das Recht, die Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten ohne unnötige Verzögerung zu verlangen, und der für die Datenverarbeitung Verantwortliche muss personenbezogene Daten ohne unnötige Verzögerung löschen, wenn eine der in Artikel 17 der Verordnung genannten Bedingungen („das Recht auf Vergessenwerden“) erfüllt ist “) erfüllt ist.

Angenommen, der EN verfügt über die ausdrückliche und freiwillige Einwilligung der betroffenen Person. In diesem Fall können sie personenbezogene Daten verwenden, um die betroffenen Personen über ihre Produkte, Dienstleistungen und Angebote zu informieren, die sie für sie potenziell wichtig oder spannend finden. Die EN ermöglicht es der betroffenen Person, jederzeit die Beendigung der Marketingkorrespondenz zu verlangen.

Der EN muss die Daten der betroffenen Person gemäß besonderen gesetzlichen Vorschriften zum Schutz bestimmter Datenkategorien für einen längeren oder kürzeren Zeitraum schützen.

Im Rahmen seiner objektiven Möglichkeiten ergreift die EN geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um den erforderlichen Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen. Diese Maßnahmen gelten für Computer (Server und Workstations), Netzwerke und Kommunikationsverbindungen sowie Anwendungen.

An der Datenverarbeitung sind ausschließlich autorisierte EN-Mitarbeiter beteiligt, die mit den Anforderungen an das Datengeheimnis vertraut sind. Es ist ihnen untersagt, die Daten für persönliche Zwecke zu nutzen oder sie Unbefugten zugänglich zu machen. Als Unbefugte gelten in diesem Zusammenhang auch Mitarbeiter, deren Zugriff auf solche Daten für die Erfüllung ihrer Arbeitsaufgaben nicht erforderlich ist. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Gemäß den in der Verordnung dargelegten Rechtsvorschriften kann sich jede betroffene Person, die eine Anfrage zur Verwendung ihrer Daten durch die EN hat oder einen Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten einlegen möchte, schriftlich an die offizielle Adresse der EN wenden Firmensitz oder über die offizielle E-Mail-Adresse des Unternehmens booking@euronautic.hr. Das EN verpflichtet sich, auf jeden Einspruch oder jede Anfrage in Bezug auf die personenbezogenen Daten der Person, die die Anfrage/den Einspruch einreicht, so schnell wie möglich zu reagieren.

BESCHWERDEN

Jeder Kunde hat das Recht auf eine Reklamation, wenn er der Meinung ist, dass die Leistungen von EN unvollständig und/oder qualitativ nicht zufriedenstellend erbracht wurden. Der Kunde kann nur dann eine anteilige Rückerstattung verlangen, wenn beim Check-out spätestens sieben Tage lang eine schriftliche Beschwerde mit allen erforderlichen Unterlagen vorgelegt wird. Eine schriftliche Beschwerde muss von beiden Parteien unterzeichnet werden – vom Kunden und von einem EN-Vertreter. Nachträglich eingegangene oder unvollständig dokumentierte Reklamationen werden von EN nicht berücksichtigt.

EN ist verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt eine schriftliche Lösung für die eingegangene Beschwerde bereitzustellen. EN kann mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers die Frist für die Lösung der Reklamation um weitere sieben Tage verschieben, und zwar zur Informationsbeschaffung und Prüfung der Reklamationsansprüche mit den direkt oder indirekt beteiligten Personen.

Der Kunde verzichtet auf das Recht auf Schlichtung durch eine andere Partei, auf ein Schlichtungsverfahren durch den Verband kroatischer Reisebüros, auf eine Rechtsinstitution oder auf die Weitergabe der Informationen an die Medien, bis EN eine Lösung für die Beschwerde gefunden hat.

Die maximale Entschädigung pro Reklamation kann sich auf den beanstandeten Teil der Leistungen belaufen und nicht bereits erbrachte Leistungen oder den Gesamtmietbetrag umfassen. Der Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz immaterieller Schäden ist hiervon ausgeschlossen.

Der Kunde kann EN nicht für widrige Klimabedingungen, Sauberkeit und Temperatur der Navigationsziele und andere ähnliche Situationen und Ereignisse verantwortlich machen, die zur Unzufriedenheit des Kunden führen können und nicht Teil der Qualität des gemieteten Bootes sind (z. B. verschmutztes Meer, schlechtes Wetter, schlecht gepflegte Strände, Menschenansammlungen, Diebstahl oder Sachbeschädigung von Besatzungsmitgliedern usw.).

RABATTE

Bei gleichzeitigen Angeboten sind Rabatte nicht kombinierbar. Rabatte gelten nicht für Last-Minute-Angebote.

RECHTLICHE BEDINGUNGEN

Wenn der Kunde mit der Lösung von EN unzufrieden ist und keine angemessene Einigung mit EN erzielen kann, hat er Anspruch auf ein gerichtliches Schiedsverfahren. Für solche Fälle und andere Streitigkeiten zwischen dem Kunden und EN wird die Zuständigkeit des Gerichts in Zagreb unter Anwendung kroatischen Rechts vereinbart.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag der Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Unternehmens in Kraft und gelten am Tag der Veröffentlichung als allen Dritten zugänglich.

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur in schriftlicher Form möglich und gültig.

Mit der Annahme der Buchung und der Zahlung des vereinbarten Preises akzeptiert der Kunde die oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unabhängig davon, ob er sie gelesen oder interpretiert hat. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Navigationshandbücher schließen alle früheren Geschäftsbedingungen und Navigationshandbücher aus.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausnahmslos für alle Kunden verbindlich, unabhängig davon, ob sie die Buchung direkt über EN oder einen autorisierten Vertreter angenommen haben. Niemand kann sich darauf berufen, dass ihm diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht bekannt waren und/oder nicht ausgelegt wurden.

ANEX

Einen professionellen Skipper anheuern

Wenn der Kunde einen professionellen Skipper für ein Boot engagiert hat, das in der Regel als Bareboat-Boot vermietet wird, und Euronautic einen professionellen Skipper zur Verfügung gestellt hat, übernimmt der beauftragte Skipper die Funktion des Kapitäns des Bootes und übernimmt alle Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden sind mit dem obligatorischen Besitz aller gültigen Lizenzen verbunden (Reisepass (Personenkarte), vom Meeresministerium anerkannte Lizenz zum Führen des Bootes, Lizenz für VHF/GMDSS).

Der Vertragsabschluss muss direkt zwischen dem Kunden und dem gemieteten Skipper des Bootes erfolgen, ebenso wie die Form und Zahlungsweise. Euronautic ist verpflichtet, die Kontaktdaten des Skippers bekannt zu geben.

Der gecharterte Skipper ist verpflichtet, alle VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu respektieren, um eine sichere Navigation und den Schutz des Bootes und der Personen auf dem Boot zu gewährleisten.

Der Kunde ist verpflichtet, alle Entscheidungen des gemieteten Bootsführers hinsichtlich der Festlegung der Route und der Anpassung der Route an die Wetterbedingungen zu respektieren. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, für die Verpflegung des gemieteten Skippers während der gesamten Charterdauer zu sorgen.

Für Boote, die mit einem Skipper des Bootes gechartert werden, ist es nicht möglich, direkt bei Euronautic eine Kaution zu hinterlegen.

Der gecharterte Skipper übernimmt die volle Verantwortung für die sichere Navigation und Sicherheit des Bootes und seiner Personen und ist unabhängig für alle durch die Navigation verursachten Schäden verantwortlich. Im in diesem Artikel genannten Fall ist der Kunde für Schäden verantwortlich, die durch sein direktes Handeln oder das Handeln anderer Passagiere an Bord verursacht werden.

Es wird empfohlen, den gemieteten Skipper nicht vor dem Auschecken des Bootes zu bezahlen.

Im Streitfall ist Euronautic nicht verpflichtet, einen neuen Skipper zu stellen.

Euronautic ist nicht verantwortlich für die Beziehung zwischen dem Kunden und dem gemieteten Skipper.

 

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    1. Euronautic d.o.o. legt besonderen Wert auf den Schutz Ihrer Daten. Detaillierte Regelungen zur Nutzung und Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .

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